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Vorabpauschale: Steuer auf Fonds, die nichts ausschütten

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, den deutsche Anleger jährlich versteuern, wenn ein Fonds weniger ausschüttet als eine gesetzliche Mindestverzinsung.

nur thesaurierend60
beide Varianten55
nur ausschüttend14
Stand16.10.2026

Erklärung

Seit der Investmentsteuerreform 2018 sollen auch thesaurierende Fonds jährlich besteuert werden. Dafür wird ein Basisertrag berechnet: Rücknahmepreis zu Jahresbeginn mal 70 % des Basiszinses, den das Finanzministerium jedes Jahr veröffentlicht. Davon werden die Ausschüttungen des Jahres abgezogen; höchstens versteuert wird der tatsächliche Wertzuwachs. Der Betrag gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen, die Depotbank zieht die Steuer ein.

Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung: Beim Verkauf wird sie vom Gewinn abgezogen. Sie kostet aber Liquidität, weil Steuer fällig wird, ohne dass Geld aus dem Fonds fließt. Ob eine Teilfreistellung gilt, hängt von der steuerlichen Einstufung des Fonds ab. Die Regeln gelten nur für in Deutschland steuerpflichtige Anleger.

In der Datenbank

60 der 139 aktiven Fonds legen Erträge ausschließlich wieder an, 55 bieten thesaurierende und ausschüttende Anteilsklassen, 14 schütten nur aus. Bei thesaurierenden Anteilen fällt für deutsche Anleger regelmäßig eine Vorabpauschale an, solange der Basiszins positiv ist und der Fonds an Wert gewinnt.

Thesaurierende Fonds mit Vertrieb in Deutschland (alphabetisch) · Stand 16.10.2026

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